PSYCHOTHERAPIE
GESETZLICHE KRANKENKASSEN
Die Abrechnung der Psychotherapiekosten erfolgt direkt über Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Hierfür ist das Einlesen Ihrer Versichertenkarte einmal im Quartal notwendig.
INFORMATION ZU MEINER HONORIERUNG
Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/P). Diese finden Sie im vollen Umfang als Download bei der Psychotherapeutenkammer. Die Kosten umfassen die Therapiesitzungen (je 50 Min.) sowie flankierende Maßnahmen (z.B. diagnostische Fragebögen, konsiliarische Erörterung mit der/dem behandelnden Ärztin/Arzt). Sie bekommen von mir i.d.R. einmal im Quartal eine Rechnung
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNGEN INKL. BEIHILFE
Private Krankenversicherungen erstatten in aller Regel zumindest einen Großteil der Kosten für eine Psychotherapie. Bitte klären Sie selbst vor Therapiebeginn, zu welchem Anteil Ihre Krankenversicherung die Therapiekosten übernimmt.
SELBSTZAHLER/IN
Natürlich können Sie sich auch als Selbstzahler/in an mich wenden. Formalitäten spielen in diesem Fall für Sie keine Rolle. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).